Erbrecht

Vermögensnachfolge rechtzeitig regeln

Es fällt nicht jedem leicht, sich mit dem Thema Erbe auseinanderzusetzen. Dennoch ist es sinnvoll, die eigene Vermögensnachfolge frühzeitig zu planen, um Klarheit zu schaffen und spätere Konflikte zu vermeiden. Am Anfang steht in der Regel ein persönliches Beratungsgespräch, in dem die wichtigsten Fragen gemeinsam besprochen werden:

• Was passiert, wenn keinerlei Regelungen getroffen werden?
• Welche gesetzliche Erbfolge tritt ein?
• Wie sieht Ihre familiäre Situation aus?
• Welche persönlichen Wünsche und Vorstellungen haben Sie?
• Wie können wir Ihre Erbfolge durch ein Testament oder einen Erbvertrag individuell gestalten?

Eine notarielle Erbregelung gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr letzter Wille klar, verbindlich und rechtlich wirksam niedergelegt ist. So können Streitigkeiten innerhalb der Familie vermieden und eine unerwünschte Verteilung des Vermögens verhindert werden. Ein notarielles Testament oder Erbvertrag wird amtlich verwahrt und registriert und ersetzt in der Regel einen kostenpflichtigen Erbschein.

Verschenken – Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen

Für eine vollständige Vermögensnachfolgeplanung ist es oft sinnvoll zu prüfen, ob Vermögen bereits zu Lebzeitenübertragen werden kann – sei es an Kinder, den Ehegatten oder andere nahestehende Personen.

Die Gründe für eine Schenkung können vielfältig sein: Steuerliche Freibeträge lassen sich optimal nutzen, der Partner kann abgesichert, Kinder mit Startkapital ausgestattet oder der Schenkende entlastet werden. Auch in komplexeren familiären Situationen, wie z. B. Patchwork-Familien, kann eine frühzeitige Übertragung helfen, pflichtteilsrechtliche Konflikte zu vermeiden.

Dabei wird rechtlich sichergestellt, dass der Schenker weder seine finanzielle Sicherheit noch sein Mitspracherecht verliert. In einem Beratungsgespräch werden alle Optionen vorgestellt ggf. auch mit Ihrer Steuerberatung.

Notarielle Beratung bei Ihnen vor Ort

Wenn Sie aus gesundheitlichen oder körperlichen Gründen nicht in die Kanzlei kommen können, kommen wir gerne ich zu Ihnen nach Hause, in ein Seniorenheim oder ein Krankenhaus, um notwendige notarielle Beurkundungen wie Testamente, Erbverträge oder Übertragungsverträge persönlich durchzuführen.

So können Sie Ihre Angelegenheiten bequem und sicher regeln, ohne auf eine umfassende notarielle Beratung verzichten zu müssen. Auch bei komplexen Themen der Vermögensnachfolge oder Nachlassreelung begleite ich Sie vor Ort, um alle Formalitäten rechtsverbindlich und zuverlässig abzuwickeln.

Beachten Sie bitte, dass Beurkundungen ausschließlich im Stadtgebiet von Mülheim an der Ruhr durchgeführt werden können.

Nachlass – Unterstützung im Erbfall

Ist ein Erbfall eingetreten, unterstütze ich Sie in allen Angelegenheiten rund um den Nachlass. Dazu zählen unter anderem:

  • Beantragung eines Erbscheins
  • Ausstellung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
  • Aufteilung von Grundbesitz unter mehreren Erben
  • Erfüllung eines Grundstücksvermächtnisses
  • Eintragung der Erben im Grundbuch

Unser Ziel ist es, alle rechtlichen Schritte zuverlässig, transparent und kosteneffizient abzuwickeln, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

Vollsorgevollmacht – Schutz vor Missbrauch

Eine Vorsorgevollmacht unterliegt grundsätzlich nicht automatisch einer laufenden gerichtlichen Kontrolle. Wird sie missbraucht, können finanzielle Schäden oder andere Nachteile entstehen – insbesondere dann, wenn die Vollmacht sehr weit gefasst ist und keine ausreichenden Kontrollmechanismen vorgesehen sind.

Eine Vorsorgevollmacht sollte deshalb nicht einfach ungeprüft aus einem Standardformular übernommen werden.

Wir helfen Ihnen den

  • Umfang der Vollmacht genau festlegen
  • Kontrollmechanismen einbauen
  • Rechenschaftspflicht vereinbaren

Wir helfen Ihnen, wie Sie eine Vorsorgevollmacht sicher gestalten, oder eine bestehende zu widerrufen.

Was können wir
für Sie tun?

Sprechen Sie uns an, egal ob für eine erste Kontaktaufnahme, eine Terminabsprache oder einen Hausbesuch.