Kanzlei
Seit 1981 stehen wir für fachliche Kompetenz, individuelle Beratung und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Der Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im
Notariat und Erbrecht.
Wir unterstützen Privatpersonen, Unternehmen und Verbände rechtlich fundiert, praxisnah und effizient – sei es in der Vermögensnachfolge, Testamentserstellung oder Beurkundung von Verträgen.
Individuelle Betreuung und maßgeschneiderte Lösungen stehen bei uns im Mittelpunkt. Jeder Mandant ist einzigartig – wir passen unsere Beratung und Strategien gezielt an Ihre Bedürfnisse an, um rechtlich sichere, praxisnahe und effiziente Lösungen zu entwickeln.
Unsere Mandanten profitieren von unserer Kombination aus notarieller Sicherheit und anwaltlicher Expertise. Wir vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich und betreuen Sie bei allen wichtigen Entscheidungen.
Hausbesuche und Online-Beratung
Für Mandanten, die nicht persönlich in die Kanzlei kommen können, bieten wir Hausbesuche an – z. B. in Seniorenheimen oder Krankenhäusern.
Alternativ führen wir Online-Beratungen per Videotelefonie durch, z. B. zur Vorbereitung von Testamenten, Erbverträgen oder Grundstückskaufverträgen.
So lassen sich alle Anliegen effizient, komfortabel und professionell erledigen.
Unsere Philosophie
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Langjährige Erfahrung:
Über Generationen hinweg garantieren wir fundierte und effiziente Lösungen
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Ehrlichkeit und Kompetenz:
Transparenz, Integrität und Vertrauen bilden die Basis unserer Arbeit
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Individuelle Betreuung:
Wir entwickeln maßgeschneiderte Strategien in Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Sachverständigen
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Moderne Arbeitsweise:
Wir nutzen moderne Informations- und Telekommunikationsmedien zur optimalen Vorbereitung Ihrer Angelegenheiten.
Sie haben Ihr persönliches Anliegen schon gefunden?
Egal ob notarielle Angelegenheiten, Online-Beratungen oder Hausbesuche – diese Links führen Sie direkt zu unseren Schwerpunkten.
Über uns
Dank unserer über 40jährigen Erfahrung als Notar und Anwalt in Mülheim an der Ruhr verfügen wir über ein solides Fundament aus fachlichem Know-how, Integrität und Vertrauen. Ehrlichkeit, Transparenz und Verlässlichkeit prägen unsere Arbeit – Ihr Vertrauen ist unser höchstes Gut.
Als moderne Kanzlei im Herzen von Mülheim an der Ruhr nutzen wir digitale Kommunikationsmittel, um Ihre Anliegen effizient vorzubereiten und flexibel mit Ihnen in Kontakt zu bleiben – persönlich, telefonisch oder per Videotelefonie.
Unser Team besteht aus sechs engagierten Mitarbeitenden und einer Auszubildenden, die Sie kompetent in allen Bereichen begleiten – mit besonderem Fokus auf Notariat, Erbrecht, Testament und Nachlassregelung. So stellen wir sicher, dass Ihre Anliegen rechtssicher, individuell und praxisnah betreut werden.
Notarin & Rechtsanwälte
Friederike Bolley
Notarin und Rechtsanwältin
Rechtsanwältin Friederike Bolley wurde im Mai 2020 durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Düsseldorf zur Notarin mit Amtssitz in Mülheim an der Ruhr bestellt und setzt damit eine langjährige Familientradition fort.
Studium der Rechtswissenschaften
an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster und der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf
1. Staatsexamen am OLG Düsseldorf
2. Staatsexamen: Diplom Juristin
mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht
- seit 2020 Notarin mit dem Amtssitz in Mülheim an der Ruhr
- seit 2013 zugelassene Rechtsanwältin
- 2016 erfolgreich abgeschlossener Fachanwaltslehrgang für Strafrecht
Tätigkeitsschwerpunkte
- Grundstücksrecht
- Erbrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Strafrecht
Mitglied
- im Deutschen Anwaltsverein
- in der Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotare
- in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht
- im Mülheimer Anwaltsverein
- im Verein der Landgerichtsanwälte Duisburg e.V.
Fortbildungen u. a.:
- Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung 2018 – Analyse und Optimierung für den Strafverteidiger
- Verteidigung in Jugendstrafsachen- Besonderheiten von der Mandatsübernahme bis zum Urteil
- Verteidigung von Ausländern
- Besonderheiten der Verteidigung im Sexualstrafrecht
- Erfolgreiche Verteidigung bei standardisierten Messverfahren in Bußgeldsachen
- Brennpunkte des Medizinstrafrechts
- Vernehmungslehre- und Vernehmungstaktik
Rechtsanwalt Thomas Bolley gründete die Kanzlei in Mühlheim an der Ruhr im Jahr 1982.
Heute ist er weiterhin als Rechtsanwalt tätig und übernimmt zudem Aufgaben als Vertretungsnotar.
Studium der Rechtswissenschaften
an der Ruhr-Universität Bochum
- 2. Staatsexamen am OLG Düsseldorf
- seit 1979 zugelassener Rechtsanwalt
- seit 1991 Fachanwalt für Arbeitsrecht
Tätigkeitsschwerpunkte
- Arbeitsrecht
- Grundstücksrecht
- Erbrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
Mitglied
- im Deutschen Anwaltsverein
- in der Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotare
- in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht
- im Mülheimer Anwaltsverein
- im Verein der Landgerichtsanwälte Duisburg e.V.
Fortbildungen u. a.:
- Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung 2018 – Analyse und Optimierung für den Strafverteidiger
- Verteidigung in Jugendstrafsachen- Besonderheiten von der Mandatsübernahme bis zum Urteil
- Verteidigung von Ausländern
- Erfolgreiche Verteidigung bei standardisierten Messverfahren in Bußgeldsachen
- Brennpunkte des Medizinstrafrechts
- Vernehmungslehre- und Vernehmungstaktik
Thomas Bolley
Rechtsanwalt und Vertretungsnotar
Thomas Bolley
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Thomas Bolley gründete die Kanzlei in Mühlheim an der Ruhr im Jahr 1982 und ist als Vertretungsnotar tätig.
Studium der Rechtswissenschaften
an der Ruhr-Universität Bochum
- 2. Staatsexamen am OLG Düsseldorf
- seit 1979 zugelassener Rechtsanwalt
- seit 1991 Fachanwalt für Arbeitsrecht
Tätigkeitsschwerpunkte
- Arbeitsrecht
- Grundstücksrecht
- Erbrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
Mitglied
- im Deutschen Anwaltsverein
- in der Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotare
- in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht
- im Mülheimer Anwaltsverein
- im Verein der Landgerichtsanwälte Duisburg e.V.
Fortbildungen u. a.:
- Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung 2018 – Analyse und Optimierung für den Strafverteidiger
- Verteidigung in Jugendstrafsachen- Besonderheiten von der Mandatsübernahme bis zum Urteil
- Verteidigung von Ausländern
- Besonderheiten der Verteidigung im Sexualstrafrecht
- Erfolgreiche Verteidigung bei standardisierten Messverfahren in Bußgeldsachen
- Brennpunkte des Medizinstrafrechts
- Vernehmungslehre- und Vernehmungstaktik
Kooperationen
Wir pflegen internationale Kooperationen mit erfahrenen Anwälten und Notaren im Ausland, um Sie auch bei grenzüberschreitenden Rechtsangelegenheiten, internationalen Erbfällen oder Immobilien- und Gesellschaftsrecht im Ausland optimal zu beraten und zu vertreten. So stellen wir sicher, dass Ihre Anliegen rechtssicher, praxisnah und effizient gelöst werden – national wie international.
Wir arbeiten eng mit der Steuerkanzlei Heuken und Parnter zusammen, um steuerliche Aspekte bei internationalen und nationalen Rechtsangelegenheiten frühzeitig zu berücksichtigen. So gewährleisten wir eine umfassende und rechtssichere Beratung für unsere Mandanten.
Notarkosten – Transparenz für unsere Mandanten
Die Gebühren für notarielle Leistungen richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind daher bei allen Notarinnen und Notaren einheitlich geregelt. Sie bemessen sich nach dem Wert der jeweiligen Angelegenheit. Bei einem Immobilienkauf ist dies in der Regel der vereinbarte Kaufpreis.
Es ist gesetzlich nicht erlaubt, höhere Gebühren zu verlangen, und auch Reduzierungen oder Erlass der Gebührensind nicht zulässig.
Bereits enthalten in den Notarkosten sind die persönliche Beratung durch unser Team und die Erstellung von Urkundenentwürfen – unabhängig davon, wie komplex die Angelegenheit ist oder wie viel Zeit wir investieren. Entstehen zusätzliche Kosten, dann nur, wenn keine Beurkundung bei uns erfolgt.
Für eine erste Orientierung können Sie unseren Notarkostenrechner nutzen, der Ihnen die voraussichtlichen Gebühren für Ihre notarielle Angelegenheit zeigt.